Sie haben Hinweise zu Regelverstößen in Ihrem Unternehmen?

Unabhängigkeit, Neutralität und Vertraulichkeit sind oberste Gebote unserer Tätigkeit als zentrale Meldestelle.

Wir betreiben für private Unternehmen und Organisationen alle vom Gesetz geforderten Meldekanäle zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und prüfen die eingehenden Hinweise.

Unternehmen, für die wir - als unabhängige Instanz - die Bearbeitung von möglichem Fehlverhalten untersuchen, legen höchste Priorität auf die Einhaltung von Recht und Gesetz, interner Regeln und der Prinzipien fairen Verhaltens. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es für die Unternehmen wichtig, von möglichem Fehlverhalten der eigenen Beschäftigten oder Geschäftspartnern zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Als eigenständige Meldestelle sind wir unabhängig von den internen Hierarchien und Kommunikationskanälen sowie Interessenkonflikten in den Unternehmen. Wir garantieren eine neutrale Untersuchung und Aufarbeitung der Hinweise mit äußerster Vertraulichkeit. Dieses Vorgehen gewährleistet den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen sowie Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten.

Weitere Erläuterungen finden sie hier.